Am 01. Januar 1995 wurde in Deutschland die Gesundheitskarte als Krankenversicherungskarte eingeführt. Sie ersetzte damals den Krankenschein. Nachfolger der Krankenversicherungskarte sollte später die elektronische Gesundheitskarte, kurz eGK werden. Doch die Einführung musste immer wieder verschoben werden, auch Testphasen wurden des Öfteren verlängert.
Die Datenspeicherung
Auf der eGK sollten mehr Daten gespeichert werden, als auf der Krankenversicherungskarte. Die elektronische Gesundheitskarte beinhaltet nun auch personenbezogene vertrauliche Daten. Schon 2019 wurde vom Bundestag beschlossen, dass im Jahr 2020 die Krankenversicherungskarte von der eGK abgelöst werden soll. So wurde das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung als Paragraph 291a ins Sozialgesetzbuch aufgenommen.
Dem Gesetz zufolge soll die elektronische Gesundheitskarte die Kommunikation zwischen den Medizinern, den Versicherten und der Krankenkasse verbessern und diese effizienter gestalten. Auch die Rechte der Patientendaten solle gestärkt werden.
Bei der neuen Gesundheitskarte soll der Datenschutz höchste Priorität haben. Der Zugriff seitens der Ärzte und Apotheker auf die Daten der neuen Karte soll nur über die Zustimmung des Patienten erfolgen können. Neben dem Namen, der Adresse, dem Geburtsdatum und der Krankenkasse befinden sich auch der Status des Versicherten und die Versichertennummer auf der Karte.
Gültigkeit der Karte
Die neue elektronische Gesundheitskarte ist nicht nur innerhalb Deutschlands einsetzbar, sie umfasst als europäische Gesundheitskarte, kurz EHIC, auch die medizinische Betreuung innerhalb der EU und in Liechtenstein, Island, der Schweiz und Norwegen. Seit Oktober 2021 fingen die gesetzlichen Krankenkassen damit an, ihre Versicherten schrittweise mit der neuen eGK auszustatten. Ab sofort zählt sie als gültiger Versicherungsnachweis.
Alle bisherigen Krankenversichertenkarten werden aber bis Ende 2013 weiterhin akzeptiert. Die auffälligste Veränderung zur alten Krankenversichertenkarte ist das Lichtbild. Auf der Vorderseite der Gesundheitskarte ist ein Bild des Versicherten angebracht. So sind Versicherte leichter identifizierbar und Missbrauchsfälle können einfacher vermieden werden. Nur Versicherte unter 15 Jahren und bei denen eine Mitwirkung zur Erstellung eines Lichtbildes nicht möglich ist, bekommen weiterhin eine Karte ohne Lichtbild. Auf der Kartenrückseite ist die Europäische Krankenversicherungskarte abgedruckt. Mit dieser erhalten Versicherte in allen 27 Mitgliedsstatten der EU sowie in der Schweiz, in Norwegen, Liechtenstein und Island medizinische Leistungen. In diesen Ländern entfällt der alte Auslandskrankenschein.
Veränderungen im Karteninneren
Die größte Veränderung der Karte befindet sich im Inneren. Die neue Karte besitzt anstelle eines Speicherchips einen Mikroprozessorchip. Durch diesen können komplexe Rechenoperationen durchgeführt werden. So können medizinische Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte signiert und gespeichert werden.
In Zukunft können damit Online-Anwendungen, etwa die elektronische Patientenakte ermöglicht werden, die einen medizinisch hohen Nutzen haben. Voraussetzung für diese Nutzung ist allerdings die Telematikinfrastruktur.
Bis diese aber ihre Pforten öffnet, kann die eGK nur Offline genutzt werden. So bleibt es derzeit bei der Nutzung der administrativen Versichertenstammdaten, wie Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Versichertennummer oder Adresse.