Im November 2020 wurde in den meisten Bundesländern die neue elektronische Gesundheitskarte mit Gematik eingeführt. Dabei gewährleistet die neue Gesundheitskarte eine besserte Versorgungsqualität für die Patienten. So soll diese eine bessere Versorgungsqualität bringen hinsichtlich darauf, das der Arzt mehr Zeit für den einzelnen Patienten hat, das diese im Notfall einen schnelleren Überblick über den Gesundheitsstatus des Patienten bieten und sie soll medizinische Abläufe wirtschaftlicher machen.
Weitere Vorteile, die diese bringen soll, liegen darin, dass durch diese unnötige Doppeluntersuchungen besser vermieden werden können, der Patient einen besseren Überblick über die medizinischen Leistungen bietet und zudem ist damit auch eine Verhinderung des Missbrauches der Karte möglich. Zudem können die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten Daten viel einfacher und besser mit den Arzneimittelinformationssystemen und mit Fachdatenbanken verknüpft werden.
Die Plattform Gematik
Um diese Verknüpfung erreichen zu können, benötigt man hierfür eine Plattform. Für die eGK wurde im Jahr 2019 die Gematik gegründet. Die Gematik hat den gesetzlichen Auftrag, die elektronische Gesundheitskarte sowie die gesamte Telematikinfrastruktur für die vernetzte Versorgung einzuführen.
So baut die Gematik die eGK aus, enthält die Anforderungen, Aufgaben und Ziele der eGK und enthält die Aufgaben und die Struktur der Gematik.
Die Gematik ist ein geschlossenes Netzwerk, zu dem man lediglich mit einem Heilberufsausweis und der Gesundheitskarte Zugriff hat. Dabei können mit der Gematik bestehende Informationsgrenzen überwunden werden während natürlich die ärztliche Schweigepflicht und auch das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung bestehen bleiben. Darüber hinaus bietet die Gematik aufgrund von anerkannten Zertifizierungsverfahren eine überhöhte Sicherheit. So werden bei der Übermittlung von Daten diese durch die Telematikinfrastruktur so verschlüsselt, dass diese von Unbefugten nicht gelesen werden können.
Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte
So enthält die neue Gesundheitskarte nicht nur persönliche Daten sondern darüber hinaus auch medizinische Informationen. Dazu gehören die Krankenkasse, persönliche Krankenversichertennummer, Angaben zur Versicherung, das eigene Lichtbild, Informationen darüber, von welchen Zuzahlungen der Patient befreit ist und zudem auch Angaben darüber, ob der Patient sich eigenständig im europäischen Ausland behandeln lassen darf und ebenso auch uneingelöste Rezepte.
Des Weiteren hat man auch die Möglichkeit, freiwillig weitere Daten auf der Gesundheitskarte speichern zu lassen. Zu diesen freiwilligen Daten gehören Arzneimittel, die regelmäßig sowie auch in der Vergangenheit eingenommen wurden, Blutgruppe, Allergien oder chronische Organleiden sowie aktuelle Diagnosen, Impfungen oder Röntgenuntersuchungen.
Darüber hinaus kann man auch den Arztbrief darauf speichern lassen, Patientenquittungen über Behandlungen oder andere Leistungen sowie auch ein Verlaufsprotokoll über bestimmte Krankheiten wie zum Beispiel den Diabetes.